Zum Inhalt springen

Kopie aus dem Akt HKR Dep. E.

In diesem Akt werden Adjustierungsänderungen bei der Infanterie und den Jägern gegenüber der “Vorschrift zur Adjustierung der Mannschaft vom Feldwebel und Wachtmeister abwärts vom 16. Juli 1828” festgelegt.

Hier der Beschluss betreffend Infanteriesäbel M 1836:

Infanterie-Säbel: Um der Hand bey den Infanterie-Säbeln, mit welchen die Tambours und die Unteroffiziere beschaffen sind, mehr Raum zu verschaffen, sind an dem Kreuz und Bügel einige Änderungen für zweckmäßig befunden worden.

Infanterie-Säbel M 1809/24
Infanterie-Säbel M 1836

Schreibe einen Kommentar