Seine k.u.k. apostolische Majestät haben mit allerhöchster Entschließung vom 6. April 1916 über einen vom Minister des k.u.k. Hauses und des Äußeren im Einvernehmen mit dem k.u.k. gemeinsamen Finanzministerium und dem k.u.k. obersten Rechnungshofe erstatteten a.u. Vortrag allergnädigst zu genehmigen geruht, dass als Emblem bei den Uniformen der gemeinsamen Zivilbeamten das kleine gemeinsame Wappen eingeführt werde.
Demgemäß tritt der bei der Uniform der effektiven Beamten des k.u.k. auswärtigen Dienstes bisher als Emblem verwendete Doppeladler außer Gebrauch und ist durch das kleine gemeinsame Wappen zu ersetzen.