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Malteser Ritterorden

Degen für Ritter des Malteserordens

Vorschrift des böhmischen Grosspriorates des

Malteser
Ritterordens

vom 23. Mai 1874

“Um einem vielseitig ausgesprochenen Wunsche der Ritter zu entsprechen, hat das Capitel des böhmischen Grosspriorates vom 23. Mai 1874 beschlossen, dass diejenigen Ritter, welche es vorziehen sollten, statt des bisher geführten Hutes und Schwertes einen Zweispitz-Claque und Degen zu tragen, sich desselben nach beigeschlossener Zeichnung bedienen dürfen. Doch ist nicht gestattet, zu dem bisherigen Hute den Degen oder zu dem bisherigen Schwert den Zweispitz-Claque zu tragen.

Die Kuppel des Degens bleibt unter dem Rock, die Hülse desselben mit dem Degen wird außerhalb des Rockes getragen, zu welchem Behufe an der linken Seite des Rockes eine Öffnung (Schlitz) anzubringen ist.

Die Ritter mit der Decoration mit Distinction für Jerusalem tragen an dem Claque schwarze Federn. Der Griff und die Scheidenspitze des Degens haben die gleichen Verzierungen wie das Schwert.

Die Ritter, welche die Decoration mit Distinction für Jerusalem nicht besitzen, haben keine Federn auf dem Hut und tragen den Degen ohne die bezeichneten Attribute.”